Außerordentliche Mitgliederversammlung 2019

thumb mitgliederversammlungDonnerstag 11.07.2019  20:00 Uhr im CLUBHAUS 

SATZUNGSÄNDERUNG 

Außerordentliche Mitgliederversammlung 2019

Am 11.07.2019  20:00 Uhr im Clubhaus FCG Dajasstraße Remchingen

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Wahl des Vorsitzenden
  3. Satzungsänderung
  4. Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden
    Wahl Jugendleiter
    Wahl Schriftführer
  5. Sonstiges

zu Punkt 3 

Antrag Satzungsänderung §7 (1) und (7)

Grund: Aufgabenverteilung mit Zuordnung im Vorstand

  • §7 Vorstand alt

(1) Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, bis zu 2 stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schriftführer(in), dem/der Kassenwart(in), bis zu 8 Beiräten.

(7) Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefasste Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

(8) Der Vorsitzende und seine Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Sie können die Vertretungsbefugnisse satzungsgemäß übertragen.

Ist ein Vorsitzender und zwei Stellvertreter bestellt, vertritt jeweils der Vorsitzende und ein stellvertretender Vorsitzender. 

§7 VORSTAND NEU

(1) Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, bis zu 3 stellvertretenden Vorsitzenden, ( Vorsitzender / Vorstand Finanzen / Vorstand Sport / Vorstand Platz- und Gebäudemanagement )

der/dem Schriftführer(in), dem/der Kassenwart(in), bis zu 8 Beiräten. 

(7) Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefasste Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

(8) Der Vorsitzende und seine Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Sie können die Vertretungsbefugnisse satzungsgemäß übertragen

Ist ein Vorsitzender und drei Stellvertreter bestellt, vertritt jeweils der Vorsitzende und ein stellvertretender Vorsitzender.

satzungsänderung.pdf

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